Besondere Zielsetzung
Die Ausbildung im Berufskolleg mit Übungsfirma vollzieht sich in zwei aufeinander aufbauenden Bildungsgängen am Kaufmännischen Berufskolleg I und am Kaufmännischen Berufskolleg II jeweils mit Übungsfirma.
Die einjährige Ausbildung am Berufskolleg I mit Übungsfirma stärkt durch eine enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis die berufliche Handlungskompetenz. Praxisorientiertes und vernetztes Lernen werden den Schülerinnen und Schülern am Beispiel einer Übungsfirma nahegebracht. Die Übungsfirma, die von den Schülerinnen und Schülern gegründet wird, ist das Modell eines existierenden Unternehmens, in dem alle typischen Geschäftsfälle simuliert werden können. Sie arbeitet wie ein echtes Unternehmen.
Aufnahmebedingungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg I ist
Unterrichtsfächer
Stundentafel
Pflichtbereich | |
Allgemeiner Bereich | |
Religionslehre | 1 |
Geschichte und Gemeinschaftskunde | 2 |
Deutsch mit Betrieblicher Kommunikation | 3 |
Englisch | 3 |
Mathematik | 2 |
Berufsfachlicher Bereich | |
Betriebswirtschaft | 7 |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 3 |
Gesamtwirtschaft | 2 |
Informatik | 1 |
Textverarbeitung | 1 |
Wahlpflichtbereich | 5 |
Übungsfirma | |
Geschäftsprozesse | |
Juniorenfirma | |
Wahlbereich | 2 |
Weitere Fächer, z. B. Sport | |
Praktikum fakultativ im Umfang von 4 Wochen i. d. R. in den Ferien |
Probezeit
Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe. Die Klassenkonferenz entscheidet auf Grund der Noten des Halbjahreszeugnisses über das Bestehen der Probezeit
Abschluss/
Zentrale Klassenarbeit
Es findet keine zentrale schriftliche Abschlussprüfung und keine mündliche Prüfung statt. Im Fach Betriebswirtschaft wird im zweiten Schulhalbjahr eine Klassenarbeit angefertigt, bei der der Termin, die Aufgaben und die Korrekturanweisungen vom Kultusministerium landeseinheitlich vorgegeben werden. Am Ende des Schuljahres wird auf Grund der im laufenden Schuljahr in den maßgebenden Fächern gezeigten Leistungen festgestellt, wer die Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen hat.
Berechtigungen
Anmeldung
Bei der Anmeldung, die bis spätestens 1. März über das zentrale Anmeldeverfahren des Regierungspräsidiums Freiburg für das neue Schuljahr erfolgen muss, ist neben dem Aufnahmeantrag und dem Lebenslauf, eine Abschrift des letzten Halbjahreszeugnisses vorzulegen. Grundlage für die endgültige Aufnahme sind das Abschlusszeugnis der Realschule, Werkrealschule oder einer 2-jährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 (G8) bzw. in die Klasse 11 (G9) des Gymnasiums. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat bzw. die Schulleitung zu den üblichen Öffnungszeiten.